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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

BESTELLUNGSBEDINGUNGEN

Laut obengenannten Daten wurde dieser Bestellschein aufgemacht auf Basis unsere Verkaufsbedingungen. Alle Preise sind OHNE MEHRWERTSTEURER und ohne Verpackung. Bei Mengen unter 50m2 wird immer zusätzlich €1,24/m2 auf unseren Tarif angerechnet. Der Liefertermin wird von uns so genau möglich bestimmt, ist für uns jedoch nicht binden für den Fall dass wir durch übermacht bedingt nicht rechtzeitig liefern können. Wir sind dann auch nicht haftbar für dadurch entstanden Schaden. Möglicher Zuschlag für Platten auf den Einheitspreis /m2: 250-299cm (130-149cm) +10% kumulativ. Verpackung von Fliesen: €15/Palette oder Kiste In Rechnung gestellte oder verlorene Verpackung an €8,7/Kiste oder Palette. Falls notwendig wird Maßarbeit verpackt mit Minimum van €12,4/Verpackung (nicht wieder verwendbar). Bei Bestellungen wo die Güter bei ins vorrätig sind, und dies ab 4 Wochen vor Lieferung, wird automatisch ein Vorschuss van 30% des Wertes der Güter errechnet. Diese Rechnung muss direkt werden jegliche Abzüge. Bei längerer Lagerhaltung bei uns werden die 30% erhöht je nach Dauer der Lagerung. Saldo zu zahlen bei Lieferung. Wir bitten Sie an diesem Bestellschein keine Äderungen vorzunehmen, sonst haben wir das Recht diese zu verweigern ohne Sie davon in Kenntnis zu setzen. Falls eine Bestellung annulliert wird, so wird 30 des Verkaufswertes als Schadenersatz genommen, mit einem Minimum von €370.

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

  • 1. Eine Bestellung hat nur dann Gültigkeit nachdem unsere schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Den Einkaufsbedingungen des Kaufes/Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die auf Briefen des Bestellers angegebenen anders lautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit wenn Sie von uns schriftlich angenommen sind. Alle Erklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung auch wenn auf unsere Rechnung verwiesen wird auf die Bestellnummer des Käfers. Es wird vorausgesetzt, dass von uns bestätigte Aufträge, worauf innerhalb 5 Arbeitstage keine Beanstandungen gekommen sind, ohne weiters akzeptiert sind, und binden.
  • 2. Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, das gleiche gilt auch bei Übername von Franko-Lieferungen.
  • 3. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verladen vom Käufer stattzufinden, und beim Anliefern hat die Prüfung stattzufinden spätestens bei der Warrenannahme. Weiter Reklamationen können auf keinen Fall anerkannt werden.
  • 4. Sonsige Beanstandungen, sowie diese wegen Rechnungen, finden nur dann Berücksichtigung wenn Sie innerhalb acht Tagen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Weiter Ansprüche werden nach diesem Termin von uns abgelehnt.
  • 5. Jeder Verkauf wird abgeschlossen unter Vorbehalt von guten Referenzen. Nach Auftragsannahme bekanntwerdende Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers herabsetzen, berechtigen uns Sicherstellung zu verlangen, die einen gute Ausführung des Verkaufs möglich machen muss.
  • 6. Abmessungen und Farben sind annähernd wobei eine bestimmte Toleranz mehr oder weniger akzeptiert wird, es sei in Vergleich zu den Mustern, es sei von einer Lieferung zu der Anderen. Hierzu gelten die zur Zeit gültige Vorschriften der WTCB. Wir empfehlen die Fliesen vor dem Verlegen zu mischen damit die beste Farbgleichkeit bekommen wird. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Die Beurteilung des Materials nach Farbe oder sonstige Verarbeitungen soll immer von Mannhöhe her und ohne Gegenlicht stattfinden.
  • 7. Wenn nicht vorher anders schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen kontant zahlbar in Oostkamp. Die Zusendung der Rechnung gilt als Mahnung zur Zahlung zum richtigen Zeitpunkt. Verspätete Zahlungen geben Anlass zu eine Forderung von zusätzlich ein Prozent pro angefangenen Monats, und dies ohne vorhergehende Mahnung. Die Zinsen werden ohne Erinnerung nach jedem gelaufenen Monat nach Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt, zuzüglich vierzig Euro Bearbeitungsgebühr.
  • 8. Weder unseren Vertreter, noch unseren Agenten sind gemächtigt Zahlungen anzunehmen, wobei an diese Personen ausgehändigte Summen nicht gelten als Zahlung zu Gunsten des Verkäufers.
  • 9. Alle Innungskosten, gerichtliche oder außergerichtliche Zahlungsaufforderungen, gehen zu Lasten des Käufers, berechtigt nach die zur Zeit gültige EU-Gesetze.
  • 10. Das nicht rechtzeitige Zahlen am Fälligkeitsdatum, gibt uns das Recht, ohne Mahnung oder andere rechtliche Schritte, laufende Bestellungen oder Absprachen zu stornieren, eben nach vorhergehende in Kenntnis-Setzung diese zu vernichten. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei weiterer Verarbeitung bleibt uns das Eigentum des neues Produktes vorbehalten, gleichwertig mit dem von uns gelieferten Produkt.
  • 11. Beim Feststellen von Mangel an einer Lieferung, können nur nicht verbrauchten Materialien ersetzt werden. Die zu ersetzenden Stücke bleiben unser Eigentum.
  • 12. Eine Wertminderung von 25% wird zugrunde gelegt zur Deckung der verursachten Kosten und des Schadens der zurückzunehmenden Materialien in gutem Zustand und unserem Einverständnisse vorausgesetzt.
  • 13. Bei Nicht-Zahlung zum geforderten Termin wegen Fahrlässigkeit oder schlechten Willen wird der offenstehende Betrag der Rechnung von Rechtswegen mit 15% erhöht mit Minimum 100 Euro, dieses als Konventionalstrafe und ohne dass eine vorangegangene Schuldaufstellung erforderlich ist.
  • 14. Der Käufer wird geachtet unsere Verkaufsbedingungen zu kennen, und durch den Kauf selber diese als integrierenden Bestandteil des Kontraktes zu akzeptieren.
  • 15. Alle Differenzen bezüglich Gültigkeit oder Ausführung eines Auftrages, werden ausschließlich vor dem Gericht in Brügge (Belgien) behandelt.
  • 16. Wir sind nicht verantwortlich für Schaden an Fliesen bei Bodenheizung oder Räumlichkeiten wo Frost möglich ist.
  • 17. Für den fall dass unsere Firma das Verlegen der Platten durchführt, so wird die verlegte (gelieferte) Ware verrechnet laut Verkaufspreis. Die Verlegten Meter werden dann errechnet nach dem abgesprochenen Preis pro m².
  • 18. Alle Stücke durch uns angefertigt (Maßarbeit) werden verrechnet pro m² lfM, und/oder m³, und sind exklusiv irgend welche Kanten und/oder Obenfläche-Bearbeitung. Diese Bearbeitung werden separat in Rechnung gestellt.
  • 19. Für andere, zusätzliche Verkaufsbedingungen siehe unser Basistarif. Diese sind den Händlern bestens bekannt.
  • 20. Es gilt belgisches Recht.